In Deutschland wurden nach dem Zweiten Weltkrieg Sozialkassen für das Bau- und Ausbaugewerbe gegründet. Heute bestehen verschiedene Sozialkassenverfahren, unter anderem:
- SOKA-BAU (Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG/Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft)
- SOKA Dach (Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks)
- Malerkasse (Gemeinnützige Urlaubskasse des Maler- und Lackiererhandwerks VVaG)
- SOKA Gerüstbau (Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes)
- ZVK Steinmetz (Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG)
- Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden Industrie
Diese Sozialkassen wurden in erster Linie dafür gegründet, um Nachteile der Arbeitnehmer dieser Branchen auszugleichen. So hätten diese Arbeitnehmer zum Beispiel durch häufigen Arbeitgeberwechsel und winterliche Ausfallzeiten nach dem Bundesurlaubsgesetz keinen zusammenhängenden Urlaubsanspruch und Lücken bei der gesetzlichen Rente. Die Finanzierung dieser Verfahren erfolgt durch die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen der teilnahmepflichtigen Unternehmen.
Ob für einen Betrieb eine Teilnahmeverpflichtung an einem Sozialkassenverfahren in Betracht kommt, hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:
- Welche Tätigkeiten führt ein Unternehmen arbeitszeitlich überwiegend aus?
- Über welche beruflichen Qualifikationen verfügen die im Betrieb tätigen Personen?
- Bestehen Mitgliedschaften in einem Arbeitgeberverband oder einer Innung?
Einige werden Ihnen raten, sich hier grundsätzlich bedeckt zu halten und nicht zu viele Informationen einer Sozialkasse gegenüber preiszugeben. Hier entstehen aus unserer Erfahrung heraus oft Missverständnisse, die teilweise zu einer falschen Erfassung Ihres Unternehmens führen können.
Avila Beratung unterstützt Sie dabei, gemeinsam zu klären, welche Arbeiten Ihr Betrieb tatsächlich ausführt, die benötigten Unterlagen zusammenzustellen und mit der zuständigen Sozialkasse zu kommunizieren. Auf Wunsch begleiten wir Sie außerdem bei der außergerichtlichen Korrespondenz mit der Sozialkasse.
Hat eine Sozialkasse Ihr Unternehmen bereits erfasst und Sie können die Einordnung nicht nachvollziehen? Wir schauen uns gemeinsam an, welche Tätigkeiten Ihr Betrieb tatsächlich ausführt und welche Angaben der Sozialkasse vorliegen. Anschließend unterstützen wir Sie bei der weiteren Kommunikation mit der Sozialkasse.